1. Hinweis zum Vertragsverhältnis
Das Vermietungsbüro Hinrichs vermittelt Ferienunterkünfte im Namen und für Rechnung der jeweiligen Vermieter/Eigentümer und handelt ausschließlich als Vermittler. Die von Ihnen gebuchte Ferienunterkunft steht nicht im Eigentum des Vermietungsbüros Hinrichs. Für Angaben, Leistungen und Mängel der Ferienunterkunft haftet daher ausschließlich der jeweilige Vermieter/Eigentümer.
Mit Ihrer Buchung kommt der Mietvertrag unmittelbar zwischen Ihnen als Mieter und dem jeweiligen Vermieter/Eigentümer zustande. Der Vermittler übernimmt die Vermittlung und begleitet Sie während des Buchungsablaufs als Ansprechpartner und kümmert sich engagiert um Ihre Anliegen sowie Fragen oder Problemen rund um Ihren Aufenthalt. Der Vermittler haftet ausschließlich für eigene Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Angaben, Leistungen oder Mängel der vermittelten Ferienunterkunft haftet der jeweilige Vermieter/Eigentümer.
Die angebotenen Ferienunterkünfte werden ausschließlich zur vorübergehenden Beherbergung vermietet und dürfen nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Wird die vereinbarte Personenzahl – einschließlich Kindern und Kleinkindern – überschritten, kann die Übergabe der Ferienunterkunft verweigert und der Mietvertrag gekündigt werden. Partys, Feiern, Junggesellenabschiede und ähnliche Veranstaltungen sind nicht gestattet.
2. Vertragsabschluss
Mit der Buchung einer Ferienunterkunft über eine unserer Buchungsplattformen, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vor Ort kommt es zum Abschluss eines Mietvertrages. Der Mietvertrag kommt mit Übermittlung der Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Vertragsbestätigung und Rechnung. Buchungen durch Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen.
2.1 Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss ist die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung innerhalb der dort genannten Frist fällig. Der Restbetrag muss spätestens eine Woche vor Anreise auf dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Bitte geben Sie bei jeder Zahlung den angegebenen Verwendungszweck an.
Der Gästebeitrag der Stadt Cuxhaven ist nicht im Mietpreis enthalten und wird bei Anreise gemäß der jeweils gültigen Gästebeitragssatzung gesondert abgerechnet. Die Gästekarten erhalten Sie am Anreisetag ab 12:00 Uhr im Vermietungsbüro oder spätestens ab 14:00 Uhr bei der Schlüsselübergabe.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Die Zahlung kann vorab per Onlineüberweisung oder – nach vorheriger Absprache – bei Anreise mit Giro- oder Debitkarte erfolgen.
2.2 Buchung für mehrere Personen
Nimmt der Buchende die Buchung auch für weitere Mitreisende vor, erklärt er, hierzu bevollmächtigt zu sein. Er ist dafür verantwortlich, dass alle Mitreisenden diese AGB / Mietbedingungen kennen und einhalten.
2.3 Buchbare Leistungen
Sofern in der Leistungsbeschreibung der Ferienunterkunft nichts anderes angegeben ist, sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrhandtücher und Kinderhochstühle nicht im Mietpreis enthalten. Diese können – je nach Verfügbarkeit – gegen gesondertes Entgelt hinzugebucht werden. Die aktuellen Preise ergeben sich aus der Buchungsplattform oder dem Buchungsformular. Auf Wunsch erteilt auch der Vermittler Auskunft. Es wird um eine rechtzeitige Bestellung, bis spätestens fünf Tage vor Anreise gebeten.
Ein Austausch von Dusch- und Handtüchern sowie des Badvorlegers ist während des Aufenthalts gegen eine Gebühr von 10,00 € im Vermietungsbüro Hinrichs möglich. Der Austausch von Bettlaken und Bettbezügen ist ebenfalls gegen Gebühr möglich. Um ein erhöhtes Wäscheaufkommen an den Wochenenden zu vermeiden, wird um ein Wäschetausch montags bis freitags gebeten. Eine Endreinigung ist in jeder Buchung enthalten. Eine Zwischenreinigung wird nicht angeboten.
2.4 Buchungsgebühr
Für jede Buchung wird eine Buchungsgebühr erhoben. Diese umfasst die Bearbeitung der Buchung, die Betreuung des Zahlungsverkehrs, die Organisation von An- und Abreise, die Erstellung der Gästekarten einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Meldedaten sowie die Abwicklung des Gästebeitrags für die Stadt Cuxhaven.
.5 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail oder per Post) sowie einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermittler.
3. Datenschutz und Meldepflicht
Der Vermittler ist berechtigt, die im Rahmen des Mietvertrages erhobenen personenbezogenen Daten an den jeweiligen Vermieter sowie an die zuständigen Stellen weiterzugeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Vermittlers.
4. Rücktritt durch den Mieter
Ein Rücktritt von der Buchung ist jederzeit vor Mietbeginn möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermittler. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.
Im Falle eines Rücktritts ist der Vermittler berechtigt, eine Entschädigung für entgangene Einnahmen zu verlangen. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € an.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 90 Tage vor Anreise: keine Stornierungskosten
- ab 90 Tagen vor Anreise: 90 % des vereinbarten Tagespreises
- für jeden nicht wieder vermieteten Tag
Gelingt es dem Vermittler, die Ferienunterkunft für den stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten, werden die hierdurch erzielten Mieteinnahmen auf die Entschädigung angerechnet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Die Kosten hierfür sind nicht im Buchungspreis enthalten.
Umbuchungen sowie die Rücknahme einer bereits erklärten Stornierung auf Wunsch des Mieters sind kostenpflichtig und werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € berechnet. Umbuchungen sind nur innerhalb der ursprünglich geltenden kostenfreien Stornierungsfrist möglich. Durch eine Umbuchung beginnt keine neue kostenfreie Stornierungsfrist.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Vermittler bzw. Vermieter
Der Vermittler oder Vermieter ist berechtigt, vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurückzutreten oder diesen nach Mietbeginn aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Mieter fällige Zahlungen trotz angemessener Nachfrist nicht leistet,
- der Mieter seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt oder sich vertragswidrig verhält und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist,
- die Durchführung des Mietvertrages aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Vermittler oder Vermieter nicht zu vertretender Umstände unmöglich wird,
- der Vermittlungsvertrag zwischen Vermittler und Vermieter vor Mietbeginn endet oder einvernehmlich aufgehoben wird und die Durchführung des Mietvertrages hierdurch nicht mehr möglich ist,
- die Buchung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben erfolgt oder gegen das Verbot der Untervermietung oder der unbefugten Überlassung an Dritte verstoßen wird oder
- die Nutzung der Ferienunterkunft den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermittlers oder Vermieters erheblich beeinträchtigt.
Endet der Vermittlungsvertrag zwischen Vermittler und Vermieter vor Mietbeginn, wird sich der Vermittler nach Möglichkeit bemühen, die Buchung auf den Vermieter oder einen neuen Vermittler zu übertragen, sodass dem Mieter hierdurch keine Nachteile entstehen.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung bestehen keine Schadensersatzansprüche des Mieters, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
6. Mietdauer und An- und Abreise
Die Ferienunterkunft einschließlich des zugehörigen PKW-Stellplatzes steht dem Mieter am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.
Die Schlüsselübergabe erfolgt im Vermietungsbüro Hinrichs, Am Wattenweg 3, 27476 Cuxhaven-Duhnen, in der Regel zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr. Bitte halten Sie Ihre ausgedruckte Buchungsbestätigung oder einen gültigen Personalausweis bereit.
Bei einer späteren Anreise wird um eine rechtzeitige Mitteilung gebeten, damit die Schlüsselübergabe über den vorhandenen Schlüsseltresor organisiert werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass sämtliche fälligen Zahlungen vollständig geleistet wurden oder eine Zahlung am Folgetag ausdrücklich vereinbart wurde. Bei einer Anreise nach Geschäftsschluss besteht kein Anspruch auf eine persönliche Schlüsselübergabe.
Sollte die gebuchte Ferienunterkunft aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Wasser- oder Brandschaden) nicht verfügbar sein, wird Ihnen – soweit möglich – eine gleichwertige Ersatzunterkunft angeboten.
Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Die Schlüssel sind anschließend im Vermietungsbüro Hinrichs zurückzugeben oder dort vorab in den vorhandenen Sammelbriefkasten einzuwerfen. Erfolgt die Schlüsselrückgabe nicht am selben Tag oder deutlich verspätet, kann für den entstandenen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € berechnet werden.
7. Mitnahme von Haustieren und Rauchen
Die Mitnahme von Hunden ist nur in den Ferienunterkünften gestattet, in denen dies ausdrücklich in der Unterkunftsbeschreibung angegeben ist und der Hund bei der Buchung angemeldet wurde. In allen anderen Ferienunterkünften sowie den dazugehörigen Gemeinschaftsbereichen sind Haustiere nicht gestattet.
Das Rauchen ist ausschließlich in den Ferienunterkünften gestattet, in denen dies ausdrücklich in der Unterkunftsbeschreibung angegeben ist. In allen anderen Ferienunterkünften sowie in den gemeinschaftlichen Innenbereichen des Gebäudes ist das Rauchen untersagt.
Bei Verstößen gegen das Haustier- oder Rauchverbot haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Schäden und Kosten, insbesondere für erforderliche Sonderreinigungen, Geruchsbeseitigungen, Instandsetzungen sowie einen hierdurch entstandenen Mietausfall. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Ausstattung und Leistungen
Die Ferienunterkunft ist zur Selbstversorgung eingerichtet. Ausstattung und Einrichtung werden vom jeweiligen Vermieter/Eigentümer bereitgestellt.
Sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, gehören Bettwäsche, Handtücher, Geschirrhandtücher sowie Verbrauchsmaterialien nicht zum Leistungsumfang.
Bei Einzug stellt Ihnen das Vermietungsbüro Hinrichs eine kleine Erstausstattung zur Verfügung. Diese umfasst einen Badvorleger, eine Rolle Toilettenpapier, ein Abwaschtuch, je einen Müllbeutel pro vorhandene Mülleimer sowie – sofern ein Geschirrspüler vorhanden ist – ein bis zwei Geschirrspültabs. Weitere Verbrauchs- und Reinigungsmaterialien sind entsprechend Ihrem persönlichen Bedarf selbst mitzubringen.
Treten während Ihres Aufenthalts Mängel oder Ausfälle auf, sind diese dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen. Der Vermittler informiert den Vermieter/Eigentümer und bemüht sich im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit um eine schnellstmögliche Behebung. Ein Anspruch auf eine sofortige Mängelbeseitigung besteht jedoch nicht.
8.1 Nebenleistungen
Soweit in der Ferienunterkunft WLAN oder andere Ausstattungsmerkmale (wie z. B. Kabel-TV, Schwimmbad, Sauna oder Fahrstuhl) zur Verfügung stehen, handelt es sich um sogenannte Nebenleistungen.
Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit oder uneingeschränkte Funktionsfähigkeit dieser Nebenleistungen besteht nicht. Vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen, insbesondere aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten oder Einwirkungen Dritter, berechtigen grundsätzlich weder zur Mietminderung noch zu Schadensersatz oder Erstattung, sofern der Ausfall weder vom Vermieter noch vom Vermittler zu vertreten ist.
Fernsehgeräte, Router, Repeater sowie sonstige technische Einrichtungen dürfen nicht verändert, umprogrammiert oder auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Der Mieter haftet für den hierdurch entstehenden Wiederherstellungsaufwand.
Sofern der Ferienunterkunft ein Strandkorb zugeordnet ist, darf dieser ausschließlich am vorgesehenen Standort genutzt und nicht an einen anderen Standort verbracht werden.
Der Strandkorb ist während der gesamten Mietzeit an seinem vorgesehenen Platz zu belassen.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft einschließlich des Inventars pfleglich zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter. Das Inventar darf weder umgestellt noch aus der Ferienunterkunft entfernt oder in andere Unterkünfte gebracht werden.
Die Ferienunterkunft ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zu hinterlassen. Fenster und Türen sind zu schließen sowie Licht und Heizungen auszuschalten. Hierzu gehört auch das Spülen des Geschirrs, das Ausräumen des Geschirrspülers, die Entsorgung des Mülls sowie die Mitnahme von Pfand und Altglas. (Altglas-Container in Cuxhaven-Duhnen befinden sich im Georg-Wolgast-Weg auf Höhe des Kindergartens sowie in der Cuxhavener Straße hinter dem Adventure Minigolf).
Wird die Ferienunterkunft über das übliche Maß hinaus verschmutzt hinterlassen (z. B. durch starke Verunreinigungen von Böden, Wänden, Küchen oder Sanitäreinrichtungen), ist der Vermittler berechtigt, eine weitere Endreinigungsgebühr in Höhe der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zusatzleistungsgebühr zu berechnen.
Für außergewöhnliche Verschmutzungen oder schuldhaft verursachte Beschädigungen an Matratzen, Matratzenschonern, Bettdecken, Kopfkissen oder sonstigen Textilien, insbesondere durch Körperflüssigkeiten, trägt der Mieter die erforderlichen Reinigungs-, Wasch- oder Ersatzkosten, soweit diese über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen.
Werden Geschirr, Geschirrspüler oder Müll nicht ordnungsgemäß hinterlassen, kann hierfür eine Zusatzpauschale von 25,00 € berechnet werden.
Der Mieter hat auf andere Hausbewohner Rücksicht zu nehmen und die für die Ferienunterkunft geltende Hausordnung einzuhalten. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen sowie sonstige Lärmbelästigungen, zu vermeiden.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten schuldhaften Verstößen gegen die Hausordnung sind der Vermittler oder Vermieter berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen und den Mieter sowie seine Mitreisenden der Ferienunterkunft zu verweisen. Gesetzliche Ansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
10. Reklamationen und Mängel
Beanstandungen oder Mängel an der Ferienunterkunft sind dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen. Nur so kann dem Vermieter/Eigentümer Gelegenheit gegeben werden, den Mangel – soweit möglich – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sowie gesetzlicher Sonn- und Feiertage zu beheben.
Die unverzügliche Mängelanzeige dient insbesondere dazu, eine Abhilfe zu ermöglichen. Gesetzliche Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter bleiben hiervon unberührt.
Nicht jede Beeinträchtigung oder Unannehmlichkeit stellt einen Mangel dar. Natürliche Gegebenheiten, witterungsbedingte Einflüsse oder sonstige Umstände, auf die der Vermittler oder Vermieter keinen Einfluss hat, begründen grundsätzlich keine Mängelansprüche.
10.1 Baulärm
Insbesondere in den Wintermonaten, in Einzelfällen jedoch auch während der übrigen Jahreszeit, kann es aufgrund von Renovierungs-, Instandhaltungs- oder Bauarbeiten innerhalb der Wohnanlage oder in der näheren Umgebung zu Beeinträchtigungen kommen. Der Vermittler hat auf Art, Umfang, Dauer und Zeitpunkt solcher Arbeiten keinen Einfluss und ist hierfür nicht verantwortlich.
Soweit dem Vermittler entsprechende Informationen vorliegen, werden diese dem Mieter vor Reiseantritt oder – sofern sie erst später bekannt werden – während des Aufenthalts mitgeteilt.
Die gesetzlichen Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter bleiben hiervon unberührt.
11. Laden von Elektrofahrzeugen
Das Laden von Elektrofahrzeugen über Steckdosen oder sonstige Stromanschlüsse der Ferienunterkunft oder der Wohnanlage ist nicht gestattet. Dies gilt auch für das Laden mittels Verlängerungskabeln über Fenster, Türen oder andere provisorische Stromverbindungen.
Hiervon ausgenommen sind ausschließlich ausdrücklich hierfür vorgesehene und freigegebene Ladeeinrichtungen.
Bei Verstößen haftet der Mieter für sämtliche hierdurch entstehenden Schäden und Kosten. Für vorhandene Ladeeinrichtungen gelten ausschließlich die jeweiligen Nutzungs- und Abrechnungsbedingungen.
12. Schlüsselverlust und Schlüsselbeschädigung
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm übergebenen Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.
Ein Verlust, Diebstahl oder eine Beschädigung der Schlüssel ist dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter haftet für die hierdurch entstehenden Schäden, soweit er diese zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für Ersatzschlüssel sowie – so weit aus Sicherheitsgründen erforderlich – die Kosten für den Austausch von Schließzylindern oder Schließanlagen einschließlich der erforderlichen Arbeits- und Materialkosten. Über die Erforderlichkeit eines Austauschs entscheidet der Vermieter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13. Umgang mit Fundsachen
In der Ferienunterkunft vergessene Gegenstände werden vom Vermittler bis zu 14 Tage nach der Abreise aufbewahrt. Auf Wunsch werden Fundsachen auf Kosten des Mieters zugesandt.
Eine Verpflichtung des Vermittlers, den Mieter über aufgefundene Gegenstände zu benachrichtigen, besteht nicht. Erfolgt innerhalb der Aufbewahrungsfrist keine Rückmeldung des Mieters, ist der Vermittler berechtigt, die Fundsachen zu entsorgen.
14. Schlussbestätigung
Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB / Mietbedingungen in der jeweils gültigen Fassung an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB / Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.